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Hotel Am Leineschloss GmbH  |  Am Markte 12  |  D-30159 Hannover
+49(0) 511 357 91-0 |  leineschloss@concorde-hotels.de

Concorde Hotel Am Leineschloss - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Concorde Hotel Am Leineschloss- (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. Das Concorde Hotel Am Leineschloss – wird im Folgenden als „Hotel“ bezeichnet.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

 

2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2 Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen sobald ein Zimmer mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt oder bereitgestellt worden ist.

2.3 Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

2.4 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

2.5 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.6 Der Kunde kann bis zu sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Das Hotel kann dem Eintritt eines Dritten widersprechen, sofern dieser vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

2.7 Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften der Dritte und der Kunde dem Hotel als Gesamtschuldner. Dem Hotel steht es frei, die durch den Eintritt tatsächlich entstanden und angemessenen Mehrkosten gegen einen Nachweis zu verlangen.

2.8 Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, im Falle einer nicht fristgerechten Wahrnehmung einer eingeräumten Option, die reservierten Zimmer und Funktionsräume anderweitig zu vermieten.

 

3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Diese ergeben sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, aus unseren jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen, Preislisten. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Zimmers. Die Zahlungspflicht entfällt, wenn das Zimmer fristgerecht storniert wurde. Sie entfällt ebenfalls, wenn das Zimmer vom Hotelier zu gleichen Konditionen weitervermietet werden konnte.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Eine ggf. anfallende City-Tax ist in den vereinbarten Preisen nicht inbegriffen und wird auf die vereinbarten Preise zusätzlich geschuldet.

3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden verweigern. Sollte der Kunde dennoch die Aufenthaltsdauer, die Leistung des Hotels oder die Anzahl der gebuchten Zimmer nach Ablauf der Stornierungsfrist verringern, ist der Hotelier berechtigt die Regelung aus 4.3 (Rücktrittsrecht) anzuwenden.

3.5 Eine vorzeitige Abreise oder verspätete Anreise berechtigen nicht zur Preisreduktion. Um sich vor den finanziellen Folgen einer Stornierung zu schützen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Storno-Versicherung.

3.6 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.7 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.8 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, des Weiteren eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.9 Der Buchungspreis ist vor der Inanspruchnahme der Leistung zu entrichten. Jedenfalls ist das Hotel bei begonnener Inanspruchnahme der Leistung jederzeit berechtigt, Zwischenrechnungen zu erstellen, die der Kunde unmittelbar zu begleichen hat.

3.10 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

 

4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Rücktrittserklärung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,  80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung abzüglich Frühstück zu zahlen.

4.4 Während der Messen und Veranstaltungen: Ligna, EMO, Agritechnica, DOMOTEX, TireTech, HMI, Interschutz, IAA, EUHA, EuroBlech, Interschutz Messe, Didatec, Hannover Messe, EuroTier, CeBIT, Battery Show  sowie Feiertage: Silvester, Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam, Tag der deutschen Einheit, Weihnachtsfeiertage gelten abweichende Stornierungsbedingungen und Stornofristen, die dem Gast durch eine Reservierungsbestätigung bekannt gegeben werden.

 

5 Rücktritt des Hotels

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Sämtliche Nebenabreden, wie Zimmernummer, Lage, Ausstattung usw. werden grundsätzlich schriftlich festgehalten. Bitte prüfen Sie diesbezüglich Ihre Reservierung.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr (Montag bis Samstag) sowie spätestens um 12 Uhr (Sonntag) geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

7 Haftung des Hotels

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesem Absatz „Haftung des Hotels“ nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz sind daher ausgeschlossen soweit eine Mängelrüge nicht von Vornherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft unterlassen wurde. Ebenso setzt eine Kündigung des Vertrages durch den Reisenden im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise nach § 537 BGB voraus, dass dem Hotelier eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

7.4  Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 500 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 2.000 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

7.5 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.

7.6 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nicht.

 

8 Videoüberwachung

Das Hotel Am Leineschloss wird videoüberwacht. Die Videoüberwachung findet an den folgenden Standorten statt: Kamera 1: [Tiefgarage/ Rolltor]; Kamera 2: [Rezeption/ Lobby – Eingang Marktseite]; Kamera 3: [Rezeption /Lobby – Eingang Bohlendamm];

Auf die Videoüberwachung sowie die Identität des für die Videoüberwachung Verantwortlichen wird laut Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO durch ein im Offizin ausgehangenes Hinweisschild hingewiesen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist unser berechtigtes Interesse zum Zweck des Schutzes der Mitarbeiter des Hotels und dessen Gäste sowie des Unternehmens selbst. Mittels der Überwachungskameras sollen von dem Unternehmen sowie den Mitarbeitern Gefahren u.a. durch Diebstahl, Einbruch, Vandalismus, Körperverletzung, Sachbeschädigung abgewendet werden. Eine Weitergabe oder anderweitige Verwendung der Daten findet nicht statt. 
Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO): Ihre Daten werden nach 10 Tagen gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der Zweck der Videoüberwachung erfüllt ist, keine Gefahren für Mitarbeiter und Unternehmen ausgegangen sind und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

 

9 Zusatzregelungen

9.1 Hotel-Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig. Danach können sie nicht mehr verwendet werden. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Bitte geben Sie vor Ihrer Buchung die Gutscheinnummer an. Der Gutschein ist nach Rücksprache des Hotels übertragbar. Eine Barauszahlung des Hotel-Gutscheines ist nicht möglich.

9.2 Aus Feuerschutzgründen und aus Rücksicht auf Allergiker sind alle Zimmer Nichtraucherzimmer. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter berechtigt eine Sonderreinigung in Höhe von 250,00 € zu berechnen.

9.3 Hunde sind nach Rücksprache mit dem Hotel in ausgewählten Zimmern gegen Gebühr möglich. Wir bitten aber um Ihr Verständnis, dass Haustiere im Frühstücksraum nicht gestattet sind.

9.4 Pauschalangebote, Sonderaktionen, Nachlässe und Rabatte sind nicht kombinierbar und können nicht in Folge gebucht werden.

9.5 Hotel-Parkplätze können nicht reserviert werden, sie stehen lediglich nach Verfügbarkeit zur Verfügung. Für die Nutzung fallen Gebühren an.

 

10 Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

10.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Hannover. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Hannover.

10.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

10.5 Bei Streitigkeiten mit dem Hotel wäre die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung zuständig. (Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8 in 77694 Kehl am Rhein). Das Unternehmen ist nicht bereit und verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

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